GOPR0161-ASK21

Wellensegelfluggebiete

Wellensegelfluggebiete wieder nutzbar

Gute Nachrichten für alle Segelflieger: Die vor kurzem ausgesetzten Wellenfluggebiete sind wieder nutzbar. Das BMVI und die DFS haben den Vorschlag des DAeC-BAUL umgesetzt und die Wellenfluggebiete mit einem E (HX) Luftraum, der die genauen Ausmaße der Wellenfluggebiete umfasst, hinterlegt. Diese Lufträume wurden bereits mit der NfL 2021-1-2370 veröffentlicht.

 

Damit sind die Wellenfluggebiete wieder wie bisher nutzbar. Dabei gelten auch wieder die Regeln zur Nutzung und Aktivierung, die in den jeweiligen Vereinbarungen mit den Nutzern der Gebiete getroffen wurden.

Wellensegelfluggebiete in Bayern

Die DFS Deutsche Flugsicherung und der Luftsport-Verband Bayern haben die früheren Betriebsbestimmungen zur Abwicklung von Segelflug in den Wellensegelfluggebieten Oberpfälzer Wald (OPFWA), Nördliches Fichtelgebirge (N-FGEB) und Bayerischer Wald (BAYWA) in einer einzigen Vereinbarung zusammengefasst.

Hier kann das Dokument der DFS heruntergeladen werden (aktuelle Änderungen werden im Änderungsverzeichnis auf Seite 4 aufgelistet).

Aktuelle Wellensegelfluggebiete:

– Wellensegelfluggebiet Bayerischer Wald (BAYWA)

– Wellensegelfluggebiet Nördliches Fichtelgebirge (N-FGEB)

– Wellensegelfluggebiet Oberpfälzer Wald (OPFWA)