LBA erteilt Verbandsbetriebsgenehmigung für Modellflug

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Wirkung ab 6. Juli den beiden bundesweit tätigen Luftsportverbänden Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) als Mitglied des Deutschen Aero Club (DAeC) und dem DMFV die Verbandsbetriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erteilt.

Ausführliche Informationen zum“ Flugbetrieb im Verbandsrahmen des MFSD“ hat dieser hier zusammengestellt

Für die Mitglieder des MFSD und der DAeC-Landesverbände, die der Betriebserlaubnis des MFSD über eine Kooperation angeschlossen sind, sind in den einschlägigen Paragrafen der LuftVO sowie in den verbandsinternen Verfahren alle Bedingungen und Regeln enthalten, die für sie relevant sind.

Weitere Infos über die DAeC-News hier oder auf der LBA-Homepage hier.