Prüfungen der Lufttüchtigkeit/Prüfauftrag

Informationen zum Prüfbetrieb durch die CAO für EASA und national zugelassene Luftfahrzeuge nach Annex I.

Die Prüforganisation stellt die Abwicklung der Prüfaufträge ab 1/2021 auf die Anwendung „Vereinsflieger“ (vereinsflieger.de)

und für Flugzeug-Halter ohne Vereinszugehörigkeit auf LSV-plus um (mitglied.lsvplus.de).

Alle Vereine und Privat-Halter können die Anmeldung zur Prüfung über die Software „Vereinsflieger“ beantragen. Da die Flugzeuge üblicherweise innerhalb der Vereine bereits angelegt sind, ist die Beauftragung in wenigen Schritten zu erledigen. Eine Anleitung dazu finden sie hier.

Bei den Vereinsflugzeugen wird diese Anmeldung üblicherweise durch den Werkstattleiter erledigt.

Bei Privatflugzeugen innerhalb des Vereins, muss der Vereinsadministrator den Privathaltern die Rechte erteilen, ihre eigenen Flugzeuge zur Prüfung anzumelden. Hier sind die Einstellungen dazu.

Bei Haltern von Flugzeugen OHNE Vereinszugehörigkeit sind folgende Schritte notwendig:

  1. Registrierung im Internet in LSV-PLUS als Halter unter diesem Link (bitte wählen Sie bei der Registrierung UNBEDINGT “LVB Prüforganisation” aus, anderenfalls beantragen Sie eine Einzelmitgliedschaft im Luftsport-Verband Bayern)
  2. Anlegen des/der Luftfahrzeug(e) in der Web-Applikation LSV-PLUS
  3. Beauftragung der Prüfung in LSV-PLUS

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung dazu finden Sie hier.

Prüfen Sie vor dem Einloggen ob Sie die neueste Version der Anleitung haben. Laden Sie gegebenenfalls die neueste Schritt-für-Schritt Anleitung herunter.

Sie erhalten hier praxisnah und ergänzt durch viele Abbildungen eine genaue Anleitung zum Anlegen Ihres Luftfahrzeugs und die Erteilung des Prüfauftrages.

Der Prüfungstermin wird von uns nicht vorgegeben. Der Termin kann weiterhin ganz nach Ihrem Bedürfnis direkt mit Ihrem Prüfer telefonisch abgestimmt werden.

Wir möchten Sie bitten, die Registrierung des Flugzeugs zeitnah durchzuführen, damit es im Frühjahr nicht zum Bearbeitungsstau in der Geschäftsstelle kommt

Bitte denken Sie unbedingt daran die aktuellen Flugstunden und Landungen bei der Beauftragung anzugeben und die Mindestunterlagen (Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis und letztes ARC) hochzuladen.

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Prüforganisation gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter po@lvbayern.de oder per Telefon unter 089-4550 3223.

Allgemeine Informationen zum Thema Prüfung der Lufttüchtigkeit

Spezielle Informationen zum Prüfbetrieb unserer CAO mit der Zulassungsnummer DE.CAO.0034 sind unter dem jeweiligen Menüpunkt zu finden.

FAQ: Wann sollte man die ARC-Lufttüchtigkeitsprüfung beauftragen? Die Prüfung kann bis zu 90 Tage vor dem Gültigkeitstermin durchgeführt werden, ohne dass sich das Gültigkeitsende bzgl. Tag und Monat auf dem ARC ändert. Der Auftrag an uns kann noch früher (jederzeit) ohne Extrakosten erteilt werden. Sie erhalten erst eine Rechnung nachdem die Prüfung dann tatsächlich abgeschlossen wurde.

Der Prüfungstermin wird von uns nicht vorgegeben. Der Termin kann ganz nach Ihrem Bedürfnis direkt mit Ihrem Prüfer abgestimmt werden.

Damit habe Sie die Möglichkeit den Auftrag im Winter für das Frühjahr zu erteilen und helfen so den Stress der Frühjahrsflut an Aufträgen bei uns in der LVB-Geschäftsstelle zu entspannen.

Allgemeine Informationen zum ARC

Zwei Wege zum jährlichen Lufttüchtigkeitsnachweis ARC (Airworthiness Review Certificate)

Es gibt für nicht gewerblich betriebene Luftfahrzeuge grundsätzlich zwei verschiedende Möglichkeiten die Lufttüchtigkeit zu erhalten und sich jährlich durch das ARC bescheinigen zu lassen.  

1. Möglichkeit:

Die erste Möglichkeit ist, dass sich der Eigentümer/Halter eines Luftfahrzeuges selbstverantwortlich um alle Belange der Instandhaltung und der dazugehörigen Dokumentation kümmert. Es ist jedes Jahr ein vollständige Lufttüchtigkeitsprüfung erforderlich.  Dabei wird generell die ordentliche Dokumentation des Betriebs und der Instandhaltung überprüft und protokolliert. Die Prüfung der Unterlagen enthält insbesondere die Kontrolle der geforderten Instandhaltung. Es wird überprüft ob die Instandhaltung korrekt dokumentiert und im Bordbuch eingetragen und freigegeben wurde.  Sind die Papiere geprüft, erfolgt die physikalische Prüfung am Luftfahrzeug im geringerem Umfang als man es bei der bisherigen Jahresnachprüfung gewohnt war. Dies hat den Grund darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die intensiven Kontrollen im Rahmen der im AMP festgelegten Instandhaltungsintervalle erfolgen. Nach der Lufttüchtigkeitsprüfung wird jedesmal ein neues ARC ausgestellt.

2. Möglichkeit (wird zur Zeit vom LVB nicht angeboten)

Die zweite Möglichkeit besteht darin das Luftfahrzeug in die so genannte „überwachte Umgebung“ einer CAMO oder CAO zu bringen. Dies geschieht durch einen Vertrag mit einer CAMO/ CAO. Mit diesem Vertrag überträgt der Eigentümer/Halter  die Führung und Erhaltung der Lufttüchtigkeit der CAMO/ CAO. Damit gibt der Eigentümer/Halter die Möglichkeit der freien Entscheidung, wann welche Maßnahme von wem an dem Luftfahrzeug durchzuführen ist, an die CAMO/ CAO ab.

Er muss den Anweisungen der CAMO/ CAO folgen. Folgt er den Anweisungen nicht, erlischt der Vertrag!
In der “überwachten Umgebung” müssen alle Arbeiten, die nicht der Pilot/Halter durchführen darf, in einem LBA-genehmigten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden. Die Erleichterungen der ELA-Instandhaltung sind nicht zulässig.

Es ist jedes Jahr eine Lufttüchtigkeitsprüfung erforderlich.
Dabei wird ausschließlich die ordentliche Dokumentation des Betriebs und der Instandhaltung überprüft und protokolliert. Die Prüfung der Unterlagen enthält insbesondere die Kontrolle der geforderten Instandhaltung. Es wird überprüft ob die Instandhaltung korrekt dokumentiert, im Bordbuch eingetragen und freigegeben wurde.
Alle drei Jahre erfolgt nach der Papierprüfung die physikalische Prüfung am Luftfahrzeug im geringerem Umfang als man es bei der bisherigen Jahresnachprüfung gewohnt war. Dies hat den Grund darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die intensiven Kontrollen im Rahmen der im AMP festgelegten Instandhaltungsintervalle erfolgen.
Nach der Lufttüchtigkeitsprüfung ohne physikalischer Prüfung wird das ARC verlängert. Erfolgte auch eine physikalische Prüfung, wird ein neues ARC ausgestellt.

Achtung:

Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für die Erhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges beim Halter/Eigentümer. Dies gilt auch in der “überwachten Umgebung”!

Prüfgebühren

Erläuterungen zur den Gebührensätzen der LVB-Prüforganisation

Nachdem die Preise für die Jahresnachprüfungen in den vergangenen zehn Jahren stets konstant gehalten werden konnten, ist zum 01.10.2022 eine Preisanpassung durch die Prüforganisation des LVB leider nicht mehr zu vermeiden gewesen.

Die Gebühren wurden mit dem Ziel der Kostendeckung für LBA-Gebühren, Personalkosten und allen für die Prüforganisation erforderlichen Nebenkosten kalkuliert. Im Vordergrund steht die Förderung des Luftsports und besonders der LVB-Mitgliedsvereine und ihrer Mitglieder. Um aber auch anderen nicht vereinsgebundenen Eigentümern die Prüfung ihrer Luftfahrtgeräte durch LVB-Prüforganisation zu ermöglichen, werden in der Gebührenliste Brutto-Gebühren veröffentlicht. Zur Förderung der LVB-Mitgliedsvereine erhalten die Vereine und ihre Mitglieder pauschal einen z.Z. mit 15% festgelegten Rabatt.

Die aktuelle Gebührenliste zeigt die Verschiedenartigkeit der Luftfahrtgeräte in einer höheren Auflösung, als es bisher der Fall war. Damit berücksichtigt die Prüforganisation stärker die Besonderheiten der Geräte und insbesondere die notwendigen Prüferqualifikationen und Prüfaufwendungen.

Die aktuellen europäischen Regelungen erlauben für kleine, einfache Luftfahrzeuge Abschlussprüfungen von Wartungen und Reparaturen (Freigabe einer Instandhaltung) ohne die Notwendigkeit eines LBA genehmigten Instandhaltungsbetriebs. Dies stellt eine erhebliche Entlastung für die Vereine und Prüforganisationen dar, da sich damit der erforderliche Genehmigungsaufwand reduzieren kann.

Um dies zu ermöglichen und dabei die LVB-Prüfer ausreichend abzusichern, ist weiterhin eine Dokumentation der Instandhaltung und der Freigabe bei der LVB-Prüforganisation erforderlich. Zur Deckung dieser Aufwände werden drei verschiedene Freigabegebühren berechnet. Die Gebührenstaffelung berücksichtigt dabei die Komplexität der Freigabe. Entsteht den Prüfern noch zusätzlicher Aufwand, wird dieser Stundenweise abgerechnet.

Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Rechnungslegung nach dem Abschluss einer Prüfung/Freigabe und enthält den vom Prüfer gemeldeten Zusatzaufwand.

Eine überwachte Umgebung wird vom LVB nicht angeboten.

Die Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Änderung und Vorlage der Instandhaltungsprogramme beim LBA werden aufwandsbezogen berechnet und sind daher nicht separat aufgeführt. Auslagen im Rahmen der Genehmigung der AMP beim LBA nach gültiger LuftKostVO sind der Prüforganisation zu erstatten.

Der Bereich “Technik” wird im LVB als “wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb” geführt. Das Vereinsrecht verbietet, dass wirtschaftliche Verluste dort durch Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden dürfen. Die Gesellschafterversammlung des LVB wird jährlich das Jahresergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes der LVB Prüforganisation und Wirtschaftsdienst.

LVB PO Gebührenliste

PO Gebührensätze; Stand 01.01.2023: LVB-Pruefgebuehren 20230101.pdf

Formulare für die Winden Prüfung

Zurzeit stehen dem LVB für die jährliche Prüfung der Rettungsfallschirme drei Prüfer bayernweit zur Verfügung

Region nördlich der Donau:

Junkers Profly, Herr Steffen Jungkuntz, Flugplatz Kulmbach, Tel. 0160 5877900; info@junkers-profly.de

Region südlich der Donau:

Herr Rolf Nachtigall, Schongau, Tel. 08861 3139; rolfnachtigall@aol.com

Region Nordbayern, Würzburg und Grenzgebiete zu Hessen:

Herr Volker Weisheit, Ahnatal, Tel. 0151-54660960; info@kestrel-studios.de

Die oben genannte Aufteilung der Gebiete dient der ersten Orientierung und ist nicht bindend. Letztendlich bitte wir die Eigentümer bzw. Fallschirmwarte sich direkt mit dem jeweiligen Prüfer abzustimmen.

Alternativ können Rettungsfallschirme auch jederzeit zum jeweiligen Hersteller geschickt werden! 

Organisation der Prüfungen:

Alle drei Prüfer prüfen die Rettungsschirme nach individueller Abstimmung bei sich daheim. Daher ist es erforderlich, dass sich bitte alle Vereine und Eigentümer für die Anlieferung und Abholung der Rettungsfallschirme mit dem Prüfer ihrer Wahl direkt absprechen.

Die Prüfgebühr beinhaltet nur das Prüfen der Fallschirme über unsere Prüforganisation. Weitere Tätigkeiten, wie Reparaturen und/oder das Packen, müssen mit dem Prüfer gesondert besprochen und auch bezahlt werden.

Regeln zur Prüfungsvorbereitung der Rettungsfallschirme:

1.    Prüfauftrag:

Jede Prüfung eines Rettungsfallschirms ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor der Anlieferung) bei der LVB-Prüforganisation zu beauftragen.
Fallschirme für die kein Prüfauftrag vorliegt, können nicht geprüft werden.

Mit dem Auftrag sind anzugeben:
Halteradresse, Fallschirmmuster, Werknummer und Baujahr
sowie der Name des zu beauftragenden Prüfers.

Der Auftrag ist formlos an folgende E-Mailadresse zu senden: po@lvbayern.de

Alternativ per Post:

LVB-Prüforganisation GmbH,

z.Hd. Frau Baensch-Bosse, Prinzregentenstr. 120, 81677 München

2.    Fallschirmzustand:
Wegen der erforderlichen Aufzieh- und Öffnungskontrolle müssen alle Fallschirme in fachgerecht gepacktem Zustand angeliefert werden!
Überprüfen Sie Ihre Rettungsfallschirme bitte vorher auf eventuelle Beschädigungen (Risse in der Packhülle, ausgerissene Ösen usw.). Solche Geräte müssen vom  Hersteller/Musterbetreuer instandgesetzt und geprüft werden.

3.    Fallschirmpapiere:
In dem Packheft muss die aktuelle, vollständige Adresse des Halters neben allen weiteren erforderlichen Packeinträgen eingetragen sein.
Fehlt das Packheft, kann keine Prüfung des Schirms erfolgen.
Sind die aktuellen Halterdaten im Heft nicht eingetragen, können dem Halter evtl. Kosten für den entstandenen Mehraufwand für die Ermittlung seiner Daten entstehen.
Wir empfehlen zusätzlich an dem Schirmgurtzeug einen Adressanhänger anzubringen.

4.    Fallschirmtasche/Beschriftung:
Jeder Fallschirm ist in einer eigens verschließbaren Fallschirmtasche einzeln anzuliefern.
Bitte nicht mehrere Fallschirme pro Tasche anliefern, da sonst ein fachgerechtes loses Verpacken nach der Prüfung nicht möglich ist.
Es ist jede Fallschirmtasche unverlierbar mit der Halteradresse, Telefonnummer sowie dem Fallschirmmuster und der Werknummer zu beschriften. Ein in die Tasche gelegter Zettel ist nicht ausreichend.
Ist eine Tasche oder ein Schirm in Folge einer mangelhaften Kennzeichnung nicht zuzuordnen, können dem Halter evtl. Kosten für den entstandenen Mehraufwand für die Ermittlung seiner Daten entstehen.