Die Sportsparte Segelflug im LVB ist für alle organisatorischen, sportlichen, technischen und die damit verbundenen finanziellen Belange des Segelfluges auf Landesebene zuständig.
Die Verbandsarbeit für den Segelflug kann nur im Team funktionieren. Daher wird die bayerische Segelflugkommission unterstützt durch die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, dem umfangreichen Ausbilderteam, dem erstklassigen Trainerteam und den zuverlässigen Betreuern unserer beiden Verbandsflugzeuge.
Zum Team gehören auch die vielen helfenen Hände in unseren Mitgliedsvereinen, die für die Organisation benötigt werden, wenn der LVB z.B. Meisterschaften oder Lehrgänge durchführt.
DIE ORGANE DER SPORTSPARTE SEGELFLUG
1. DIE BAYERISCHE SEGELFLUGKOMMISSION
Die Segelflugkommission hat die Aufgabe, nach den von der Spartenversammlung Segelflug festgelegten Grundsätzen, die Interessen des Segelfluges nach innen und außen zu vertreten.
Die Segelflugkommission besteht aus dem Vorsitzenden (Segelflugreferent LVB), den Referenten für Kunstflug, Öffentlichkeitsarbeit und Spartenhaushalt, dem Landestrainer, dem Landesausbildungsleiter und den Vertretern der sieben bayerischen Regierungsbezirke.
2. DIE SPARTENVERSAMMLUNG SEGELFLUG
Die Spartenversammlung Segelflug berät und entscheidet als oberstes Organ der Sportsparte Segelflug über grundlegende Fragen des bayerischen Segelfluges. Sie bestimmt die Grundsätze für die Arbeit der Bayerischen Segelflugkommission.
Stimmberechtigte der Spartenversammlung sind die Delegierten der segelflugtreibenden Vereine in Bayern, die Gruppenfluglehrer, die Mitglieder der Segelflugkommission, der Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis und die Vertreter der bayerischen Segelflugschulen.
3. DIE HAUSHALTSREVISOREN
Sie prüfen die Geschäfts- und Kassenführung der Sportsparte Segelflug im laufenden Geschäftsjahr anhand einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung zum 31.12. und legen das Ergebnis ihrer Prüfung in einem Revisionsbericht nieder. Dieser ist zunächst der Segelflugkommission und dann der nächsten Spartenversammlung Segelflug vorzulegen.
DIE WAHL- UND GESCHÄFTSORDNUNG DER SPARTE SEGELFLUG
Die Wahl- und Geschäftsordnung beschreibt die Arbeit der Organe der Sparte Segelflug.
Segelflugkommission
Juliane Full
Stefan Senger
Peter Hofmann
Trainerteam
Aufgaben der Bezirksvertreter
Die Aufgaben der Bezirksvertreter für den bayerischen Segelflug:
- Halten den Kontakt zwischen den Vereinen und der Segelflugkommission
- Organisieren Bezirksversammlungen oder Infoveranstaltungen für die segelflugtreibenden
- Vereine je Bezirk
- Stellen Kontakte zwischen ihren Mitgliedsvereinen her
- Sind aktiv in der Organisation von sportlichen Veranstaltungen in ihrem Bezirk (Meisterschaften, Lehrgänge, Vergleichsfliegen, …)
- Halten Kontakt auf Bezirksebene mit anderen Sparten
- Unterstützen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Bezirk
- Stellen den Kontakt auf Bezirksebene mit dem BLSV her, um Luftsportinteressen zu vertreten und Fördermittel zu erschließen
Aktuelle Bezirksvertreter in der Segelflugkommission: