Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung — aktualisierter “Leitfaden”

Seit Sonntag dem 3. April gilt die nunmehr 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV), diverse Auflagen, Beschränkungen und Verpflichtungen sind entfallen.

Im Vordergrund stehen nun Empfehlungen.

Aus Sicht des Sports begrüßen wir natürlich den Wechsel von Beschränkungen zu jetzt primär eigenverantwortlichem Handeln.

Gleichzeitig möchten wir aber auch dazu anregen, die Erleichterungen mit Augenmaß zu betrachten und die weitere Entwicklung sorgsam zu beobachten.

Wir haben bewusst den Begriff „Leitfaden“ beibehalten, wenngleich er inhaltlich – auch wegen der Kurzfassung – nun einen anderen Charakter erhalten hat, Sie finden ihn hier.